Die konventionellen Biosiegel, die auf Lebensmitteln im Supermarkt kleben, kennzeichnen ein Produkt, welches aus ökologischer Erzeugung stammt und somit ohne Gentechnik, Pestizide oder andere schädliche Stoffe hergestellt wird. Doch warum gibt es keine Biosiegel für Medikamente oder Arzneimittel?
2008 klagten bereits einige Arzneimittelhersteller über das Verbot von Biosiegeln auf den Medikamentenverpackungen. 2015 entstand eine erneute Diskussion über markeneigene Biosiegel auf Medikamenten.
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Medizinisch überprüft
Aktualisiert: 20. September 2021

Das Verbot von Biosiegeln auf Arzneimitteln
Biosiegel sind aufgrund des Verbraucherschutzes nur für Lebensmitteln vorgesehen, die den ökologischen Standards entsprechen. Da Arzneimittel allerdings nicht als Nahrungsmittel gelten, sind sie von dieser Bezeichnung ausgeschlossen.
Grund hierfür sei das Risiko, dass Biosiegel auf Medikamenten dem Produzenten als Absatzförderung dienten und Werbecharakter hätten.
Laut der zuständigen Behörde sollten die Biosiegel das Produkt aus anderen gleichwertigen Produkten hervorheben, was per Gesetz bei Arzneimitteln nicht erlaubt sei. Da sie zusätzlich keine gesundheitlich relevanten Informationen für den Kunden bieten, wurden die Siegel auf Medikamentenverpackungen aufgrund von europarechtlichen Verstößen gesetzlich verboten.
Die Unterschiede zwischen den Biosiegeln
Das Verbot der Kennzeichnung von ökologisch erzeugten Produkten für Medikamente gilt in erster Linie für das EU-Biosiegel, welches EU-weit dieselben Standards garantiert.
Für firmeneigene Biosiegel gilt dieses Verbot jedoch nicht so streng, sondern kann in Einzelfällen genehmigt werden. Falls ein Biosiegel also auf eine Arzneimittelberpackung gedruckt werden soll, muss dies ein firmeneigenes sein.
Doch um die Zulassung der Arzneimittelindustrie hierfür zu erhalten, müssen strenge Normen eingehalten werden, die geprüft und kontrolliert werden, und sogar über die konventionellen EU-Biosiegel-Kriterien hinausgehen. Außerdem muss der Hersteller auf der Verpackung konkret darüber aufklären, inwiefern die Richtlinien zur ökologischen Erzeugung eingehalten werden.
Aus diesem Grund ist es zwar theoretisch möglich, dass ein Medikament ein markeneigenes Biosiegel trägt, aufgrund der strengen Richtlinien ist dies jedoch bisher noch keinem europäischen Hersteller gelungen, sodass bislang keine Biosiegel auf Medikamenten zu finden sind.
Biopharmazeutika und biologische Arzneimittel
Im Gegensatz dazu, was assoziativ mit dem Begriff „biologisch“ verknüpft wird, weist dieser im hier genannten Kontext auf bio- oder gentechnisch veränderte Arzneimittel oder Medikamente hin. Synonym verwendet werden beispielsweise Begriffe wie Biopharmaka oder Biologika.
Diese Medikamente sind somit zum Teil in der Lage, körpereigene Bausteine genetisch zu verändern und greifen gezielt in Körper- und Stoffwechselvorgänge des Menschen ein, um Krankheiten zu heilen oder die Symptome zu lindern. Beispiele für Biopharmaka sind Hormone wie das Insulin, Impfstoffe wie der Hepatitis-B-Impfstoff, Antikörpertherapien oder Blutgerinnungsfaktoren.
Hergestellt werden Biopharmaka durch biochemische Vorgänge oder die Extraktion bestimmter Stoffe aus tierischen oder pflanzlichen Organismen.
Eine weitere Produktgruppe, die jedoch nicht in Verwechslung mit Biopharmaka oder ökologisch erzeugten Medikamenten geraten darf, sind pflanzliche Arzneimittel, die sogenannten Phytopharmaka. Diese sind pflanzlichen Ursprungs und unterscheiden sich von den chemisch definierten Wirkstoffen durch die Zusammensetzung des Medikaments.
Quellen:
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2013/daz-24-2013/kein-bio-siegel-auf-arzneitees
- https://www.it-recht-kanzlei.de/biosiegel-arzneimittel-verpackungen.html